Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand August 2024)
Sternenregen Photographie – Michelle Kathrin Weber, Grüner Hof 1, 76698 Ubstadt-Weiher
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen
im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Sternenregen Photographie
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an.
Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB
erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden
gegenüber Sternenregen Photographie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Sternenregen Photographie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies
gilt auch, wenn durch Sternenregen Photographieden AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder
Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder
Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Sternenregen Photographie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger
Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab
Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die
Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Sternenregen Photographie durch einen Kunden kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit, einer
Sportveranstaltung, Familienfeiern, ein Portrait-Fotoshooting, ein Schwangerschafts- oder Newborn-Fotoshooting, Fotografen-Seminare,
Workshops, Bussinessfotos, usw. sein.
3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde
bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Sternenregen Photographie zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt
werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu
kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Sternenregen Photographie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche
Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings
kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Sternenregen Photographie
berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein
Vertrag zwischenSternenregen Photographie und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Sternenregen Photographie ausgesucht. Eine
individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Sternenregen Photographie. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an
Dritte weiterzugeben.
4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der
Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser
Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch
den Kunden bei Sternenregen Photographie erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der
Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Sternenregen Photographie.
4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Sternenregen Photographie zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben
möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der
Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
5 Übergabe von Dokumenten
5.1 Sternenregen Photographie behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.
5.2 Sternenregen Photographie ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist
nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen
Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens
Sternenregen Photographie vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu
löschen.
5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch
den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Sternenregen Photographie,
zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1 Sobald der Kunde die Rechnung über das Grundpaket bezahlt hat, hält sich Sternenregen Photographie diesen Termin für
den Kunden frei. Sternenregen Photographie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr
wird wie oben beschrieben einbehalten.
6.4 Beidseitige Terminverschiebungen, z.B. wetterbedingt oder durch Krankheit, sind immer kostenlos und werden berücksichtigt. Hierbei fallen keine weiteren Kosten an.
6.5 Bei einer Stornierung ohne Gründe weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
7 Absage durch Sternenregen Photographie – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
7.1 Kann Sternenregen Photographie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer
zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Selbstverständlich bemüht sich Sternenregen Photographie um einen Ersatztermin.
7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur
Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Sternenregen Photographie zeitnah
bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens
von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Sternenregen Photographie.
8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Sternenregen Photographie darauf hin, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung
fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden
zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Sternenregen Photographie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese
Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem
Sternenregen Photographie gegenüber, stellt der Kunde damit Sternenregen Photographie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer
Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden
darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne
eine Haftungsübernahme seitens Sternenregen Photographie zur Verfügung gestellt werden.
8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Sternenregen Photographie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Sternenregen Photographie
Als Kunde von Sternenregen Photographie bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
9.1 Sie sollten pünktlich zum vereinbarten Termin am vereinbarten Shootingort eintreffen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit gegebenenfalls
von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Sternenregen Photographie, davon im Einzelfall abzuweichen.
9.2 Sternenregen Photographie übernimmt keine Haftung für mitgebrachteWertgegenstände.
9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung(Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.
„Newborn-Fotoshooting“
9.4 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.
9.5 Das Fotoshooting findet beim Kunden zu Hause statt oder einem gemeinsam vereinbarten anderen Ort (zzgl. der Berechnung von
Anfahrtskosten ab 15 km Anfahrt) statt. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.
9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen
Termin. Dies ist ein Service von Sternenregen Photographie.
9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber.
9.8. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.
9.9 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu
bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der
Vergütung.
9.10 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der
Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Sternenregen Photographie übernimmt hierfür keine Haftung.
10 Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch Sternenregen Photographie grundoptimiert und im Stil von Sternenregen Photographie bearbeitet. Eine hiervon abweichende, außergewöhnliche Retusche stellt einen hohen Aufwand
dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die
Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von
Sternenregen Photographie entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf derWebseite /
Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.
10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien
muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Sternenregen Photographie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach
Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche
Bilder fällig wird.
11 Gutscheine
11.1 Der Kunde kann bei Sternenregen Photographie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Sternenregen Photographie. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
12 Nutzungsrechte und Urheberrecht
12.1 Sternenregen Photographie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
12.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).
12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen über den privaten Rahmen hinaus ist nicht gestattet.
12.5 Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
12.7 Sternenregen Photographie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Sternenregen Photographie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
12.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Sternenregen Photographie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
12.9 Bei Sternenregen Photographie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
12.10 Auf Anfrage durch Sternenregen Photographie ist der Kunde verpflichtet, Sternenregen Photographie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Sternenregen Photographie in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Sternenregen Photographie wie folgt als Urheber benennen: Sternenregen Photographie -Michelle Kathrin Weber
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Sternenregen Photographie.
13 Kundenbilder, die nicht von Sternenregen Photographie erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung
13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Sternenregen Photographie ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Sternenregen Photographie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
13.3 Sternenregen Photographie ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Sternenregen Photographieverstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Sternenregen Photographie berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Sternenregen Photographie besteht nicht.
13.4 Eine Haftung von Sternenregen Photographie für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Sternenregen Photographie von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.5 Sind Leistungen von Sternenregen Photographie teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Sternenregen Photographie auf Vergütung unberührt.
13.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Sternenregen Photographie überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Sternenregen Photographie diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.
14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
14.1 Für Sternenregen Photographie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Sternenregen Photographie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6-8 Wochen zur Verfügung zu stellen.
14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Sternenregen Photographie setzt voraus, dass Sternenregen Photographie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Sternenregen Photographie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Sternenregen Photographie genannten Honorare. Die jeweils angegebenen Preise gelten inkl. Mehrwertsteuer.
15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Sternenregen Photographie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
15.5 Soweit der Kunde Leistungen von Sternenregen Photographie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Sternenregen Photographie gewährt.
16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
16.1 Sternenregen Photographie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen istSternenregen Photographie berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
16.2 Die Rechnungsstellung durch Sternenregen Photographie erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Sternenregen Photographie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
16.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Sternenregen Photographie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
17 Übertragung des Vertrages
Sternenregen Photographie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung derSternenregen Photographie für die Leistungen bleibt unberührt.
18 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
19 Haftung von Sternenregen Photographie und Verjährung
19.1 Sternenregen Photographie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
19.2 Im Übrigen ist die Haftung von Sternenregen Photographie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Sternenregen Photographie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Sternenregen Photographie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
19.4 Sternenregen Photographie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
19.5 Sternenregen Photographie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Sternenregen Photographie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
19.6 Wird Sternenregen Photographie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Sternenregen Photographie von der Haftung frei und erstattet Sternenregen Photographie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Sternenregen Photographie bleibt hiervon unberührt.
19.7 Für Schäden an Sternenregen Photographie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Sternenregen Photographie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Sternenregen Photographie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
19.8 Sternenregen Photographie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Sternenregen Photographie liegen.
19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Sternenregen Photographie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Sternenregen Photographie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Sternenregen Photographie sowie Dritten, die durch Sternenregen Photographie eingeschaltet wurden.
20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
20.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.
20.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Sternenregen Photographie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.
21 Schadensersatz und Vertragsstrafe
21.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Sternenregen Photographie zu zahlen.
21.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Sternenregen Photographie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oderdurchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
22.2 Sternenregen Photographie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
22.3 Erfüllungsort ist Solms. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Wetzlar.
22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenna) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oderb) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitgliedder Europäischen Union ist.
22.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
Stand: August 2020